Frankreich Tempo 80

Hi,
da ich nicht weis, wie und wo das in OSM geändert werden muß, hier die Frage:Ab 1.7 gilt in F auf allen Landstrassen Tempo 80,(früher 90). Wurde das in OSM geändert?

1 Like

Vielen Dank für den Hinweis. Es ist so, dass OSM von vielen tausend freiwilligen Helfern betreut wird. Die Daten werden mit Sicherheit im Laufe der Zeit korrigiert. Ich denke auch, dass die meisten größeren Straßen mittlerweile korrigiert sind.

Bei kleinen, unwichtigen Straßen werden die Änderungen definitiv länger dauern bzw. eventuell auch gar nicht umgesetzt.

Du kannst das für jede Straße ganz einfach selbst testen, gehe auf Kurviger (bzw. OpenStreetMap) und zoome an die Straße die dich interessiert. Falls du über Kurviger kommst, rechte Maustaste, Zeige auf OpenStreetMap. Dann öffnet sich in einem neuen Tab OpenStreetMap. Die Straßen werden als blaue Linie dargestellt. Nach Klick auf die blaue Linie siehst du die Daten zu dieser Straße. Maximalgeschwindigkeit wird mit maxspeed angegeben.

Solltest du eine Straße finden, die nicht korrekt eingetragen ist, dann kannst du selbst die Daten anpassen. Wir haben dazu mehr hier geschrieben.

Unabhängig davon versuchen wir die OSM Straßendaten möglichst sinnvoll auszuwerten und bei fehlenden Einträgen sinnvolle Werte anzunehmen. Das korrekte maxspeed tagging hilft uns dabei aber enorm.

Ich war eigentlich davon ausgegangen, daß landesweite Tempolimits als “generell” irgendwo eingetragen werden. Es kann doch eigenlich nicht sein, daß man jetzt ALLE Landsstraßen Frankreich’s durchflöhen muß um dort das allg. Tempolimit von 90 auf 80 zu ändern, oder doch??

Hier muss man unterscheiden. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Sind für Straßen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen eingetragen, dann kann man Standardwerte annehmen.

Sind für Straßen Gesschwindigkeitsbegrenzungen angegeben, dann werden von Kurviger (und so weit ich weiß von anderen Routenplanern) diese Geschwindigkeiten genutzt. Es gibt in OSM die Möglichkeit automatisiert viele Daten zu ändern, also eine Massenbearbeitung. Ob das hier gemacht wurde, weiß ich nicht, ich würde aber vermuten eher nein, bzw. wenn dann nur begrenzt. Massenbearbeitungen haben relativ große Risiken, könnten hier aber durchaus viel manuelle Arbeit abnehmen. Vielleicht weiß jemand hier im Forum mehr?

So weit ich weiß gibt es In Frankreich weiterhin Landstraßen (z.B. 2 Spurig pro Fahrtrichtung) auf denen 90 gilt.

Die gehen sogar bis 110, aber die generelle Änderung gilt für alle “normalen” Landstraßen.
Ich habe übrigens selbst mal recherchiert im OSM Wiki. Dort ist alles klar!
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:maxspeed
Implizite Höchstgeschwindigkeit
Gibt es für eine Straße keine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung, so gilt im Allgemeinen die für das jeweilige Land gültige allgemeine, ggf. kontextabhängige Höchstgeschwindigkeit, bzw. keine (deutsche Autobahnen). Da sich solche Werte immer wieder ändern können (letzte Beispiele Autobahnen in NL neu 130km/h oder Landstraßen in F neu 80km/h), macht es Sinn, solche Begrenzungen gesondert zu markieren.

Die am häufigsten verwendete Möglichkeit dafür ist, dem Schlüssel maxspeed= einen weiteren Schlüssel source:maxspeed=<Ländercode>: hinzuzufügen, der die Herkunft der Höchstgeschwindigkeit beinhaltet. Siehe dazu auch die Beispiele.

Immer gebräuchlicher wird auch die Verwendung von maxspeed:type=<Ländercode>:, zuletzt vor allem durch die Implementierung in StreetComplete. Dieser Schlüssel sollte anstelle von maxspeed=* verwendet werden. Der Vorteil der Verwendung dieses Schlüssels besteht darin, dass eine Änderung der allgemeine Höchstgeschwindigkeit keinerlei Korrekturen der Daten erforderlich macht.

1 Like

Sorry ich hab mich vermutlich ungeschickt ausgedrückt :slight_smile:. Ich hatte eigentlich versucht das Gleiche in meinem obigen Text auszusagen.

Für alle Straßen mit explizit eingetragenen Geschwindigkeitsbegrenzungen (eingetragenes maxspeed tag) muss die Geschwindigkeitsbeschränkung geprüft und eventuell angepasst werden. Also so ganz ohne manuellen Aufwand ist das nicht möglich. Sind keine Geschwindigkeitsbegrenzungen eingetragen, dann kann man vom Standardwert ausgehen.

Trotzdem gilt das, was Ive gesagt hat: im Zeifelsfall muss man alle durchflöhen. Schon bitter, grade weil die Sachen die schon extra gepflegt waren (nur “maxspeed”, ohne zusatz-tags) jetzt nochmal Mehraufwand produzieren. Ironie des Schicksals…

P.S. Danke für die Info, hier lernt man noch was fürs Leben, wusste ich noch gar nicht^^

Ja, leider, leider. In F gilt GENERELL 80kmh auf Landstrassen, ausser sie sind extra ausgeschildert. Es handelt sich um den Versuch die Unfallstatistik zu senken. Allerdings ist diese Regelung/Versuch erst einmal auf 1 Jahr beschränkt!

  • Da hat wieder ein Minister Anteile an einer Schilderfabrik, so wie bei der Regelung 2 gelbe Westen im Auto und Blutalkoholtest im Auto!
    Ist bei mir noch nie kontrolliert worden!!!

Yes, I’m afraid so. In F the general rule is 80kmh on country roads, unless they are specially signposted. This is an attempt to reduce the accident statistics. However, this regulation/attempt is initially limited to 1 year!

  • There again has a minister shares in a sign factory, as with the regulation 2 yellow vests in the car and blood alcohol test in the car!
    Has never been checked with me!!!